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EUDR Wald 2026

EUDR
EU-Entwaldungsverordnung

EUDR-Verordnung ab 2026 – alle Informationen im Überblick

Update 08.12.2025: Der Start der EUDR / EU-Entwaldungsverordnung wurde erneut verschoben!

EUDR-Start um ein Jahr verschoben

Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission haben im Trilog beschlossen, die Einführung der EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben. Die Verordnung soll nun nicht mehr zu diesem Jahresende, sondern erst ein Jahr später in Kraft treten. Bis zum 30.04.2026 werden voraussichtlich neue Vereinfachungen verabschiedet, die den administrativen Aufwand der Unternehmen reduzieren sollen.

Wie geht es weiter?

Wir haben als verantwortungsvolles Unternehmen bereits alle Maßnahmen umgesetzt, um Ihnen bereits ab dem 30.12.2025 vollständig EUDR-konforme Produkte anbieten zu können. Wir werden Sie im kommenden Jahr erneut informieren, welche konkreten Pflichten in der Lieferkette künftig für Sie und für uns gelten werden, sobald diese Informationen beschlussreif sind und uns vorliegen.

 

EUDR – um was geht es hierbei?

Der Klimawandel bedroht Wälder durch höhere Temperaturen, Dürren, Stürme und Schädlingsbefall, was zu Baumsterben führt und die Fähigkeit des Waldes als Kohlenstoffspeicher schwächt. Umgekehrt sind Wälder entscheidend für den Klimaschutz, da sie große Mengen CO² aus der Atmosphäre binden. Wir haben seit 1990 weltweit bereits 420 Mio. Hektar Wald verloren. Das entspricht ungefähr der kompletten Fläche der EU.

EU-Importe sind für etwa 10 % der durch Landnutzung verursachten globalen Entwaldung verantwortlich. Diese Entwaldung wird hauptsächlich durch den Konsum von Produkten wie Palmöl und Soja vorangetrieben, weitere betroffene Produkte sind Holz, Kakao, Kaffee und Rindfleisch. 
Um den EU-Anteil an der Entwaldung auszuschließen, hat die EU eine Verordnung geschaffen, die Stand heute zum 30.12.2025 in Kraft treten soll: die EUDR (European Deforestation Regulation)

 

 

Welche Neuerung gibt es?

Im Rahmen dieser Verordnung müssen Importeure von o.g. Produkten zukünftig nachweisen, dass für die Erzeugung keine Entwaldung stattgefunden hat. Hierfür muss vor dem Inverkehrbringen eine Sorgfaltsprüfung durchgeführt werden. Zu prüfende Aspekte sind Entwaldung, Waldschädigung und Produktion. Klarpac muss hierfür Informationen wie Baumart, Geo-Koordinaten des Waldstücks, Land des Holzeinschlags u.v.m. einholen und prüfen lassen. Sind die Daten EUDR-konform, gibt man in einem Informationssystem eine Sorgfaltserklärung ab und erhält für seine Waren eine Referenz- und Prüfnummer für den legalen Im- und Exporthandel.
Trotz der vielen Änderungsvorschläge auf EU-Ebene, die bis heute noch im Raum stehen, haben wir unsere Zulieferer, die zukünftig keine EUDR-konformen Rohstoffe beschaffen können, vorbereitend getauscht und neue Lieferanten mit EUDR-konformen Rohstoffen qualifiziert.

Klarpac wird bei diesem komplizierten Prozess vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V., den Dachverband des deutschen Holzfachhandels, unterstützt. Somit wird sichergestellt, dass Sie als Kunde ab dem 01.01.2026 keine Bedenken haben müssen, nicht EUDR-konforme Ware von Klarpac zu erhalten. 

 

 

Was bedeutet das für Sie als Klarpac-Kunde?
Wen betrifft die Sorgfaltspflicht?

Stand heute müssen nur große Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von über 45 Mio. € oder einen Nettoumsatzerlös von über 50 Mio. €), die bei Klarpac Kunden sind, eine Sorgfaltserklärung im Rahmen eines jährlichen Berichts veröffentlichen. Wir werden diesen Kunden auf Anfrage kostenlos 1 x jährlich eine Auswertung über Rechnungs-Datum, Art.Nr., Menge, Referenz- und Prüfnummer zur Verfügung stellen.

 

 

Für welche Produkte ist die EUDR relevant?

In unserem Sortiment betrifft die EUDR alle Holzerzeugnisse (Messer, Gabel, Löffel, Bestecksets aus Holz), bzw. holzbasierte Zelluloseprodukte, die aus Papier, Pappe oder Karton gefertigt wurden oder Anteile davon enthalten (wie Kaffeebecher, Schalen aus Karton oder Papiertragetaschen).

EUDR Verpackungen betroffen

Welche Produkte sind von EUDR nicht betroffen?

Nicht betroffen sind Produkte aus 100% Recyclingzellulose wie Servietten, Putzrollen, Handtuchpapier oder auch Verpackungen aus anderen Materialien wie PE, PP, Aluminium oder auch Bagasse.

EUDR Verpackungen nicht betroffen

So fordern Sie die Informationen für Ihre Sorgfaltserklärung an:

Insofern Sie dazu verpflichtet sind eine Sorgfaltserklärung zu veröffentlichen, schreiben Sie einfach Ihrer/m Ansprechpartner/in im Innendienst eine E-Mail mit der Bitte für Sie einen „EUDR-Nachweis“ zu erstellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine aufwendige Schnittstellenprogrammierung, tägliche Plattform-Uploads oder komplexe Lieferketteninformationen personaltechnisch nicht darstellen können. Sollten Sie mehr als 1 x jährlich eine Auswertung benötigen, wird dies nach Aufwand berechnet.


 
Auswirkungen auf unsere Preise

Vorsichtshalber möchten wir Sie dafür sensibilisieren, dass diese Umstellung auch eine Auswirkung auf die Kosten haben wird. Wir rechnen mittelfristig mit einer geringen Preissteigerung für alle o.g. EUDR-relevanten Produkte. Eine genaue Auskunft werden wir erst im Q1-Q2 2026 geben können, wenn Restbestände verbraucht und EUDR-konforme Ware im Lager Hofheim eintreffen werden.

 

 
Hinweise:

Aktuell liegen der EU-Kommission erneute Verschiebungs- und Änderungsvorschläge vor, die voraussichtlich erst Mitte Dezember entschieden werden: Weiterführende Informationen > erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Wir können Ihnen nicht sagen, ob das Inkrafttreten verschoben wird oder die Änderungsvorschläge angenommen werden, da die EUDR bereits letztes Jahr um 1 Jahr verschoben wurde. Diese Informationen basieren auf unserem Kenntnisstand von 20.11.2025 und stellen keine rechtliche Beratung dar.

EUDR EU-Entwaldungsverordnung Holz im Wald

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