Kommunale Verpackungssteuer

Die kommunale Verpackungssteuer
und die Auswirkung auf Ihr Geschäft
Seit Anfang 2022 gilt in Tübingen eine kommunale Verpackungssteuer. Die Höhe der Steuer beträgt je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent pro Einwegbesteckset, sowohl für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle als auch für Take-away-Gerichte oder -Getränke. Das Bundesverfassungsgericht hat die kommunale Verpackungssteuer in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2025 als grundsätzlich verfassungskonform erklärt.
Was bedeutet das nun für Sie?
In vielen Kommunen (derzeit ca. 300, z.B. Köln, Bonn, Bremen, Freiburg, Konstanz, Heidelberg, Kirchheim u.T., Mainz, Darmstadt, Gießen usw.) wird derzeit intensiv und auch kontrovers über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer diskutiert.
Die Sauberkeit der Städte ist ein gemeinsames Ziel aller Beteiligten. Die kommunale Verpackungssteuer ist dafür jedoch das falsche Instrument. Für die betroffenen Unternehmen bestehen große und zum Teil auch existenzielle Sorgen hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Steuer.
Mehrfachbelastung der Betriebe
Die Betriebe leisten bereits jetzt durch Zahlungen an die dualen Systeme und die Sonderabgabe an den Einwegkunststofffonds erhebliche Beiträge zur Entsorgung und Verwertung der Verpackungen sowie für die Reinigung des öffentlichen Raums. Für viele Produkte wäre die kommunale Verpackungssteuer bereits die dritte Zahlungsverpflichtung für ein und dasselbe Produkt. Das ist unverhältnismäßig.
Unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand
Kommunale Verpackungssteuer führt für Unternehmen wie auch für Kommunen zu erheblichem Verwaltungs- und Vollzugsaufwand. Zudem droht ein Flickenteppich aus unterschiedlichen kommunalen Regelungen.
Wettbewerbsverzerrungen
Die Verpackungssteuer schafft Wettbewerbsverzerrungen. Kunden werden ihren Konsum auf Nachbarregionen ohne Steuern oder auf nicht betroffene Waren verlagern. Bei den betroffenen Betrieben führt dies zu Umsatzrückgängen, bei den Städten mit Verpackungssteuern verringern sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann, entzieht die Steuer Kaufkraft.
Die Steuer ist unsozial
Die Verpackungssteuer trifft vor allem einkommensschwache Verbraucher unverhältnismäßig und würde zu einer spürbaren Kaufenthaltung führen.
Ökologischer Vorteil von Mehrweg nicht belegbar
Aus den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Studien lässt sich kein erkennbarer ökologischer Nutzen für Mehrwegverpackungen ableiten. Eine pauschale Benachteiligung von Einwegverpackungen ist deshalb aus ökologischer Sicht nicht zielführend. Stattdessen sollten Innovation und Optimierung aller Arten von Verpackungen das Ziel sein.
Kommunale Verpackungssteuer führt leider nicht zu reduziertem Müllaufkommen
Erste Untersuchungen zeigen, dass die kommunale Verpackungssteuer das Abfallaufkommen in öffentlichen Abfallbehältern in Tübingen nicht reduziert hat, obwohl dies das erklärte Ziel war.
Die Verpackungssteuer erfüllt somit nicht ihre ökologischen Ziele, sondern stellt hauptsächlich eine Erhöhung der Steuereinnahmen dar, die die örtliche Gastronomie und deren Gäste belastet.
Was können SIE dagegen tun?
- Gründen Sie eine Online-Petition
Auf Plattformen wie www.change.org oder www.openpetition.eu können kostenlos Petitionen eingestellt werden. Teilen Sie Ihre Petition gegen eine kommunale Verpackungssteuer mit Ihren Branchen-Kollegen, Freunden und Verwandten, um Stimmen zu sammeln und auf sich aufmerksam zu machen.
- Nehmen Sie Kontakt zur örtlichen Politik auf
Besuchen Sie die Website Ihrer Stadt und suchen dort nach dem Magistrat. Dort sind Bürgermeister und alle Stadträte aufgeführt, die für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Ihrer Stadt verantwortlich sind. Schreiben Sie alle einzeln per E-Mail an. Die Argumente aus diesem Schreiben können Sie gerne übernehmen.
- Unterstützen Sie bereits gestartete Online-Petitionen
Z.B. von Sonja Görn, einer Imbiss-Betreiberin aus Paderborn: https://chng.it/BnxBGhcmJt
- Holen Sie sich Unterstützung von IHK’s, Verbänden und Vereinen
Es gibt viele Institutionen, die Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen und beraten können, z.B.
- DeHoGa, Bundesverband für Hotelerie und Gastronomie: www.dehoga-bundesverband.de
- Industrie- und Handelskammer: www.ihk.de
- BDS, Bundesverband der Systemgastronomie: www.bundesverband-systemgastronomie.de
- ZDH, Zentralverband des Deutschen Handwerks: www.zdh.de
- Kreishandwerkerschaft Ihres Landkreises
Wir hoffen, Sie mit diesem Schreiben ausreichend informiert zu haben.
Unter folgenden Link können Sie sich diese Informationen als Flyer herunterladen: Informations-Flyer kommunale Verpackungssteuer (PDF, 229KB)
Weitere Informationen: www.kommunale-verpackungssteuer.de
Klarsichtpackung GmbH ist Mitglied der Pro-S-Pack, Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen e. V. Wir setzen uns dafür ein, dass Serviceverpackungen mit Sinn und Verstand eingesetzt werden und Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sind.