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Freispruch für Glutamat
In normalen Mengen genossen, ist der Geschmacksverstärker unbedenklich

Baierbrunn/München (pts/27.10.2006/10:00) - Wer Glutamat in üblichen Mengen in Lebensmitteln verzehrt, muss keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf das Nervensystem befürchten. Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf die Weltgesundheitsorganisation. Allerdings sollten Personen mit bekannter Unverträglichkeit, eingeschränkter Darmfunktion oder Lebererkrankungen auf das Würzsalz verzichten. Produkte mit Glutamat tragen auf der Packung den Hinweis "Geschmacksverstärker" oder eine E-Nummer.
Quelle: pressetext

Wir konnten bereits im Juli über die Unbedenklichkeit von Glutamat berichten, aufmerksame Leser werden sich sicher erinnern.

Genauso unbedenklich wie bisher sind unsere Verpackungen für asiatisches Essen, z.B. die praktischen FoldPak Container mit Drahthenkel zum Tragen.

Mit bestem Gruß
Ihr KlarPac OnlineService