Neue Weinmarktordnung - 01.11.2007
Der Entwurf der neuen EU-Weinmarktordnung sorgt in Hessen für Wirbel. In diesem Entwurf will die EU-Kommission festlegen lassen, dass der Begriff "Wein" künftig nur im Zusammenhang mit Traubenweinen verwendet werden darf. Dies würde das aus für den Namen "Apfelwein" bedeuten.
Werden diese Entwürfe umgesetzt, darf der Ausdruck "Apfelwein" nicht mehr von den hessischen Herstellern verwendet werden. Kurzum: Die EU will "Apfelwein" verbieten.
Dagegen wollen die Mitglieder des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. mit allen Mitteln kämpfen. Apfelwein ist viel mehr als nur ein Getränk - er ist ein großes Stück hessische Identität, so der Verband. Zusammen mit der Marketinggesellschaft "Gutes aus Hessen" wolle der Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. jeden notwendigen Schritt unternehmen, um gegen die Entwürfe der EU vorzugehen.
Quelle:
faznet
KlarPacs Meinung:
Als in Hessen ansässiges Unternehmen wissen wir um die Dramatik des Falles und erteilen den Plänen der EU und Ihrer Wein-Mitgliedsstaaten ganz eindeutig eine Abfuhr! Wir fordern die Aufnahme des Begriffs Apfelwein und seiner verschiedenen Formen als eigenständigen Ausdruck mit ebensolcher Verwendung in die Liste autonomer Begriffe, die auch nur in Hessen verwendet werden dürfen - Damit man den echten Äppelwoi auf keinen Fall mit Cidre verwechselt!